Unser Kundenstamm besteht aus Privathaushalten, Hauseigentümern, Hauswartfirmen, öffentlichen Einrichtungen, Bürogebäuden, Bau- und Generalunternehmen, Gemeinden, Gewerbebetreibe, Hotels, Gastronomiebetriebe, Gebäudemanagementunternehmen, Industrieunternehmen, Kantonen, Landwirtschaftsbetrieben, Liegenschaftsverwaltungen und Sanitärfirmen.
Sie können sich nicht mit einem der oben genannten Betriebe oder einer Personengruppen identifizieren, möchten unsere Dienste aber trotzdem in Anspruch nehmen? Kein Problem, wir finden garantiert auch für Ihren Fall die optimale Lösung.
Um die Funktionstüchtigkeit und den Wert der Kanalisation zu erhalten, ist es sinnvoll, diese regelmäßig zu reinigen. Dadurch werden Ablagerungen, Inkrustierungen und Wurzeleinwüchse vermieden, welche zu unliebsamen Verstopfungen, Überschwemmungen, sowie Geruchsemissionen führen können.
Wir beseitigen Verstopfungen, reinigen und kontrollieren sämtliche hausinterne Abläufe in Küche, Bad, WC und Waschküche, erdverlegten Leitungen und Schächten von der Liegenschaft bis zur Kläranlage (ARA).
Mit einer ferngesteuerten Kamera, welche durch den Kanal gefahren oder gestoßen wird, kann der Zustand des Rohres festgestellt und aufgezeichnet werden. So können Schäden (Wurzeleinwüchse, Rohrbrüche usw.) und Lageabweichungen festgestellt werden.
Die Aufzeichnung erfolgt auf Datenträger oder auf Video. Die Schäden werden auf einem Foto festgehalten und mit Angabe der Lage auf dem Plan und allen weiteren wichtigen Daten protokolliert.
Wir erledigen sorgfältige Reinigungen der gesamten Kanalisationsleitungen während und nach Abschluss der Bauarbeiten.
Schächte und Kanäle aller Art können durch Saugarbeiten regelmäßig gereinigt werden. Mit dem richtigen Werkzeug kümmern wir uns um ein einwandfreies Saugergebnis.
Wird eine Schachtentleerung nicht rechtzeitig gemacht, gelangen mit der Zeit Feststoffe in die Leitungen oder die Pumpe und verschmutzen und verstopfen diese. Erhebliche Kosten können die Folge sein. Eine professionelle Schachtentleerung kann dies verhindern.
Bei der Entsorgung erfüllen wir selbstverständlich die Vorgaben der VeVA.
Die optische Erfassung der Kanalisation mittels Spiegel und Kanalfernsehkamera kann die Dichtheit, welche gemäß Gewässerschutzgesetz vorgeschrieben ist, nicht definitiv belegen. Dieser Nachweis muss gemäß den anerkannten Normen SIA 190 und VSA-Richtlinien mittels Wasser oder Luftüberdruck erbracht werden.
Mit renommierten, kompetenten Partnern organisieren wir für unsere Kunden allfällige Sanierungsarbeiten im Kanalbereich.